Aktuelle Rechtslage



Hinweis: Wir sind keine Anwälte. Alle Angaben sind lediglich Darstellungen wie wir die Gesetzeslage verstehen und ohne Gewähr!

Die Rechtslage in Deutschland ist unserer Meinung nach bei weitem nicht so unklar oder lasch, wie es oft in Politik und Medien dargestellt wird.

Im Folgenden geben wir einen Überblick darüber, welche Computerspiel-Einstufungen zur Zeit existieren, und was für Auswirkungen diese auf die jeweiligen Spiele haben.

Wie es zu den Alterseinstufungen kommt, wird auf der Unterseite zur USK erläutert.

Für Spiele, die nicht Alterseingestuft sind, können weitere Zugangsbeschränkungen gelten: Indizierung und Verbot / Beschlagnahme.

Alterseinstufungen



Das Ziel des Jugendschutzgesetzes ist, Kinder und Jugendliche vor Spielen zu schützen, die ihre Entwicklung beeinträchtigen könnten.

Nach dem derzeit geltenden Jugendschutzgesetz müssen alle Spiele, die an Jugendliche oder Kinder verkauft werden sollen, eine Alterskennzeichnung tragen. Diese Kennzeichnungen werden von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) vergeben und sind (z.B. für den Handel) verbindlich.

Die folgenden Alterseinstufungen werden von der USK vergeben:

Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG

Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG

Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG

Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG

Jugendbeeinträchtigende Spiele erhalten die Einstufung "Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG". Vor einigen Jahren war diese Einstufung auch als "Ab 18" bekannt. Diese Spiele dürfen nur unter bestimmten Bedingungen über den Versandhandel vertrieben werden.Sie dürfen auch nicht öffentlich vorgeführt werden, wenn Kinder oder Jugendliche Zugang zu der Vorführung haben.

Mehr Informationen zur USK und den Spieleeinstufungen gibt es auf der Unterseite USK.

Nicht eingestufte Spiele



Für nicht eingestufte Spiele (also auch Spiele, die vor Einführung des aktuellen Systems auf den Markt kamen, und somit keine Einstufung haben) gelten die selben Bestimmungen wie für Spiele ohne Jugendfreigabe. Die USK verweigert die Einstufung für  Jugendgefährende Spiele, sowie für Spiele, die nach dem Strafgesetzbuch verboten sind.

Nicht eingestuften Spiele kann die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) wegen Jugendgefährdung indizieren. Für Indizierte Spiele gelten die selben Beschränkungen wie für Spiele ohne Jugendfreigabe. Zusätzlich darf für sie nicht geworben werden, sie dürfen auch nicht in Räumen, die Kindern oder Jugendlichen zugänglich sind, verkauft werden. Sollen solche Spiele im Versandhandel verkauft werden, muss sichergestellt sein, daß der Empfänger volljährig ist. Mehr Informationen zu indizierten Spielen gibt es auf der Unterseite Indizierung.

Für alle Spiele gelten natürlich neben dem Jugendschutzgesetz auch die weiteren gesetzlichen Bestimmungen, zum Beispiel das Strafgesetzbuch. So sind zum Beispiel Spiele verboten, die Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen (Hakenkreuz, SS-Runen, ...) zeigen, oder die Gewalt auf bestimmte Arten darstellen. Verbotene Spiele dürfen in Deutschland nicht hergestellt, eingeführt, ausgeführt, verbreitet usw. werden. Mehr Informationen zu verbotenen Spielen gibt es auf der Unterseite Verbot / Beschlagnahme.