Jugendgefährdung durch Gewaltdarstellung



Im Gegensatz zu der eher moralischen Frage, wie viel Gewalt in Spielen akzeptabel ist, gibt es zu dem Begriff der Jugendgefährdung heutzutage eindeutige Richtlinien.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, eine Bundesoberbehörde, die dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachgeordnet ist, nennt (Opens external link in new windowauf Bundespruefstelle.de) die folgenden Kriterien für eine Einstufung von Gewaltdarstellungen als Jugendgefährdend:

  • wenn Gewalt in großem Stil und in epischer Breite geschildert wird

  • wenn Gewalt als vorrangiges Konfliktlösungsmittel propagiert wird, wobei in diesen Fällen überwiegend auch auf die Brutalität der Gewaltdarstellung abgestellt wird

  • wenn die Anwendung von Gewalt im Namen des Gesetzes oder im Dienste einer angeblich guten Sache als völlig selbstverständlich und üblich dargestellt wird, die Gewalt jedoch in Wahrheit Recht und Ordnung negiert

  • wenn Selbstjustiz als einziges probates Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit dargestellt wird

  • wenn Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert geschildert werden