Beschwerde beim Rundfunkrat des NDR



Dem Rundfunkrat des NDR wurde am 28.2.2007 per Einschreiben mit Rückschein eine Beschwerde über die Berichterstattung der Panorama-Redaktion zum Thema "Killerspiele" geschickt. Diese Beschwerde wurde von einer Interessengemeinschaft aus Spielern sowie Besuchern der folgenden Seiten formuliert:

Opens external link in new windowwww.cod-infobase.de

Opens external link in new windowwww.opferlamm-clan.de

Opens external link in new windowwww.zeigteuch.de

Opens external link in new windowwww.gamer-sind-keine-verbrecher.de

Opens external link in new windowESports Gaming Network

Am 17.3.2007 ging die Antwort ein. Die folgende Zusammenfassung zitiert die Vorwürfe und die Reaktionen.

Anschreiben



Programmbeschwerde, Verstoß gegen die ARD-Leitlinien und Programmgrundsätze
Titel des Artikels: Morden und Foltern als Freizeitspaß - Killerspiele im Internet –
Das Erste – PANORAMA – NDR http://daserste.ndr.de/panorama - Erscheinungsdatum: 22. und 23. 02. 2007
Ziffern des Pressekodex: Ziffer 1, 2, 7, 8, 9, 11, 12
Paragraphen des NDR Staatsvertrages: § 4, § 5 (1), § 7 (1), (2), (3), § 8 (1), (2), § 9


Sehr geehrte Frau G. K.,

hiermit möchten wir uns über die Art der Berichterstattung des Magazins „PANORAMA“ in dem Bericht „Morden und Foltern als Freizeitspaß - Killerspiele im Internet“ der Reporter S. M. und T. B., verantwortlich für den Schnitt M. K., beschweren.

Betroffen fühlen wir uns, da wir bereits seit Jahren Online-Spiele als unser Hobby betrachten und seit nun mehr als drei Jahren aktiv in der angesprochenen „Call of Duty“-Szene aktiv sind – nicht nur als Spieler, sondern auch als Administratoren mehrerer großer Seiten, die Hilfestellungen, Tipps und Unterstützung zur genannten Spiele-Reihe bereitstellen.

Dieser Beitrag wurde in der PANORAMA-Sendung am 22.02.2007 im öffentlich-rechtlichen Fernsehen gezeigt und anschließend online auf der Seite der ARD/PANORAMA veröffentlicht:

http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2...d-3710940_.html

Anhand der Reaktionen vieler Zuschauer im Forum des Magazins können Sie erkennen, dass wir mit unserer Meinung und Auffassung des Berichtes nicht alleine stehen:

http://daserste.ndr.de/de-forum/thread.j...tart=0&tstart=0

Auch auf die anschließende Stellungnahme der PANORAMA-Redaktion in diesem Forum gibt es Reaktionen die belegen, wie viele Menschen durch diesen Bericht aufgebracht wurden:

http://daserste.ndr.de/de-forum/thread.j...tart=0&tstart=1

Verstöße gegen den Pressekodex liegen unserer Ansicht nach in folgenden Punkten vor:

Ziffer 1 - Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
Ziffer 2 – Sorgfalt
Ziffer 7 – Trennung von Werbung und Redaktion
Ziffer 8 – Persönlichkeitsrechte
Ziffer 9 – Schutz der Ehre
Ziffer 11 – Sensationsberichterstattung, Jugendschutz
Ziffer 12 – Diskriminierungen


Verstöße gegen den NDR Staatsvertrag ergeben sich unserer Ansicht nach gegen diese Paragraphen:

§ 4 – Freiheit und öffentliche Verantwortung des Rundfunks
§ 5 – Programmauftrag (1)
§ 7 – Programmgrundsätze (1) (2) (3)
§ 8 – Programmgestaltung (1) (2)
§ 9 – Unzulässige Sendungen, Jugendschutz


Laut PANORAMA-Redaktion geht es in diesem Beitrag „nicht darum, generell Computerspiele zu verunglimpfen oder ein generelles Verbot zu fordern. Es geht um die politische Verbotsdebatte sog. Killerspiele, die die „Jagd und das Töten von Menschen oder menschähnlichen Avataren in besonders brutaler Form“ zum Inhalt haben.“
Dieses Ziel wurde aber eindeutig nicht angesteuert bzw. erreicht und gegen die oben genannten Punkte verstoßen.

Begründungen und Ziffern, gegen die unserer Meinung nach verstoßen wurden:

Antwort



Sehr geehrter Herr ____,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28. Februar 2007 an den Rundfunkrat des Norddeutschen Rund­funks. In Ihrem Schreiben kritisieren Sie den o. g. Bericht der Sendung „Panorama". Der Vorsit­zende des Rundfunkrats, Herr Dr. Müller, hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Es sind in der Tat eine Vielzahl von Zuschriften eingegangen. Da die User von „Killerspielen" im Internet besonders gut vernetzt sind und in vielen Foren zu Beschwerdebriefen aufgerufen wurde, wurde ein besonders starker Zugriff auf das Online-Angebot verzeichnet. Insofern ist es leider nicht verwunderlich, dass das Panorama-Forum kurzzeitig zusammengebrochen ist. Insgesamt sind schätzungsweise einige hundert E-Mails eingetroffen, im Wesentlichen von Usern sogenannter Kil­lerspiele. Fragen, Anregungen und Kritikpunkte werden sehr ernst genommen und alle Zuschriften werden beantwortet. Eine Stellungnahme der Redaktion ist seit geraumer Zeit online verfügbar und auch immer wieder erweitert worden.

Wie etliche E-mails, Anschreiben und Anrufe in der Redaktion belegen, ist das Thema der Verbots­debatte dabei sehr emotional geladen. Ich möchte allerdings betonen, dass die Redaktion Compu­terspieler weder als Nazis oder Vergewaltiger bezeichnet, noch sie als Gruppe ausgegrenzt oder diskriminiert hat.

Zu Ihren Vorwürfen im Einzelnen:

Ziffer 1 - Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde



(Anmerkung Killer-Spiele.Info: Diese Ziffer des Opens external link in new windowPressekodex ist wie folgt formuliert:
"Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.
Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien."
)

Im Bericht werden einige Aussagen getätigt, die definitiv NICHT der Wahrheit entsprechen und ein vollkommen falsches Bild einer Gruppe von Menschen, die ein gemeinsames Hobby teilen, gezeichnet.
Außerdem fühlen sich viele Menschen dieser Gruppe in ihrer Würde verletzt, da sie durch die Ausdrucksweise mit Nazis und Vergewaltigern auf eine Stufe gesetzt werden. Dies wird beispielsweise für viele betroffene Menschen deutlich durch die gewählte Form der Aufzählung „Familienväter, Schüler, Nazis“. Über den Gebrauch der Aufzählung in der deutschen Sprache kann man streiten, jedoch wird dieser Eindruck durch den Gesamteindruck des Berichtes hervorgerufen. Dass viele Menschen so empfinden, können Sie im Forum von PANORAMA und auf vielen Seiten der betroffenen Gruppe nachlesen.
Auf die Punkte, die nicht der Wahrheit entsprechen gehen wir unter Punkt 2 detaillierter ein.

Antwort



Im Zusammenhang mit Call of Duty ist im Text davon die Rede, die Spieler kämen aus den unter­schiedlichsten gesellschaftlichen Gruppierungen: „Familienväter, Schüler, Nazis". Aus dieser Auf­zählung abzuleiten, die Redaktion hätte alle CoD Spieler als „Nazis" bezeichnet, halte ich für abso­lut nicht zulässig. Vielmehr wurde mit dieser exemplarischen Aufzählung zum Ausdruck gebracht, dass es ein breites Spektrum von Spielern gibt. Richtig allerdings ist, dass es unter den CoD-Com-munitys auch rechtsextreme Gruppierungen gibt, die auf ihren Homepages rechtsextreme Symbole verwenden. Darüber haben auch Fachblätter wie c't schon berichtet.

Ziffer 2 – Sorgfalt



(Anmerkung Killer-Spiele.Info: Diese Ziffer des Opens external link in new windowPressekodex ist wie folgt formuliert:
"Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.

Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.")

Es wurde keine sorgfältige Recherche betrieben und viele Informationen wurden dadurch falsch und unwahr wiedergegeben.
Verschiedene Genres an Spielen (Spiel-„Arten“ und –„Modi“) wurden miteinander vermischt und auf eine Stufe gestellt. Als Spiel-Titel wird allerdings nur ein einziger genannt – was Menschen, die sich mit so etwas überhaupt nicht auskennen den Eindruck vermitteln kann, dass es hierbei nur um ein einziges Computerspiel geht.
Es wurden Modifikationen von Spielen angesprochen, die im Internet heruntergeladen (teilweise auch wirklich illegal) werden können um Spiele zu verändern.
Es werden ohne Hinweis US-Versionen gezeigt, die in Deutschland ohnehin verboten sind.

Im Fall von Call of Duty 2 wird eine Modifikation dargestellt, die Waffen-SS-Uniformen und Hakenkreuze im Spiel freischaltet. Die gezeigte Seite bietet solche Inhalte an – es ist aber weder eine deutsche Seite, noch ist es eine Seite für das Spiel Call of Duty 2, noch ist es eine Herstellerseite – die gezeigte Modifikation ist für das Spiel Medal of Honor erhältlich und wurde von Privatpersonen erstellt – vergleichen Sie bitte selbst:

(Anmerkung Killer-Spiele.Info: Link entfernt, da auf eine Seite mit Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen verwiesen wurde)

Dass es diese Art der Modifikationen für die Spiele-Reihe Call of Duty gibt, streitet niemand ab.
Jedoch wird mit keinster Weise erwähnt, dass diese Modifikationen weder vom Hersteller der Spiele stammt, noch dass sie kaum von deutschen Seiten angeboten werden oder genutzt werden können. Es wird mit keinem Wort darauf hingewiesen, dass solche Modifikationen zum Online-Spielen meist nur genutzt werden können, wenn sie sowohl auf dem besuchten Server als auch auf dem PC des Spielers installiert sind. Weiterhin wird nicht darauf hingewiesen, dass ein Großteil der angesprochenen Szene derartige Modifikationen ablehnt und auf deutschen Servern nicht installiert wird, nicht alleine weil es ein Verstoß gegen das deutsche Gesetz wäre, sondern weil ein großer Teil der im Bericht angesprochenen „Szene“ diese Arten der Modifikation missbilligt.

Auch gibt es im Spiel keine wählbare Fraktion „Nazis“, sondern es werden die Gruppen „Deutsche, Amerikaner, Russen und Briten“ vorgegeben. Sollte ein Team ein teambasiertes Spiel gewinnen, so erfolgt die Ausgabe in audiovisueller Form „Die Achsen-Mächte gewinnen“ oder „Die Alliierten gewinnen“ – selbst in der US-Version, die in Deutschland nicht erhältlich ist. In der gesamten Spiele-Reihe, Call of Duty, Call of Duty: United Offensive und im angesprochenen Call of Duty 2 ist in keinem Online-Modus von „Tommies“ und „Krauts“ die Rede, wie es hier im PANORAMA-Bericht durch einen angeblichen Experten dargestellt wird.

Es wird eine Modifikation für das Spiel GTA (Grand Theft Auto) San Andreas gezeigt, bei welcher behauptet wird, dass es darum ginge, so viele Vergewaltigungen wie möglich zu begehen, um Punkte zu erzielen.
Diese Aussage ist zu 100% falsch.
Es gibt eine Modifikation namens „Hot Coffee“, die in dem Beitrag auch als Grundlage verwendet wurde und den „Verkehr“ zwischen zwei Computer-Modellen zeigt, welcher als „Vergewaltigung“ bezeichnet wird. Diese Modifikation ist allerdings nur mit älteren Versionen des Spieles nutzbar, da die Voraussetzungen für die Nutzung in einer Neuauflage des Spieles entfernt wurden – vom amerikanischen Hersteller wurde „[...] der Betrieb der Modifikation nach Kräften unterbunden"[...]. Es wurde vollkommen außer acht gelassen, dass diese Modifikation nur durch umfangreichen Eingriff Dritter und nur mit einem entsprechendem Aufwand einem gewissen Benutzerkreis mit entsprechenden Spiele-Versionen und Kenntnissen einsetzbar war bzw. ist.

Schwerwiegend ist jedoch die Behauptung, das Spielziel sei die Vergewaltigung - die gezeigte Szene kann nur nachgestellt werden, wenn man in dieser Modifikation als Spieler eine „Freundin“ hat, die man durch diverse Aktionen zum „Verkehr“ einstimmen muss – in diesem Fall ist das Ziel dann zwar der „Verkehr“ - allerdings nicht in Form einer Vergewaltigung, sondern einvernehmlich. Es gibt unseres Wissens nach kein Spiel, dass als Spielziel die explizite Vergewaltigung einsetzt, wie es im Bericht jedoch dargestellt wird.

Dass es in dem Spiel GTA (Grand Theft Auto) San Andreas möglich ist, gegen das Gesetz grundsätzlich zu verstoßen, darauf wird aufmerksam gemacht – dass dies aber NCHT das eigentliche Spielziel ist und dass die Konsequenz heißt, Ärger mit den Gesetzeshütern zu bekommen und das Erreichen der eigentlichen Ziele somit erschwert, wenn nicht gar unmöglich wird, wird ebenfalls mit keinem Wort erwähnt – das Spiel wird also auch auf diese Weise komplett falsch dargestellt.

Der komplette Bericht erweckt den Eindruck, dass es weder eine bestehende Altersfreigabe, noch dass es ein verantwortungsbewusstes Handeln der Hersteller gibt und somit also auch kein bestehender Jugendschutz exsistiert. Die gezeigten Spiele unterliegen ALLE der USK-Einstufung „Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG“, das heißt also im Klartext „AB 18“ - ermittelt und festgelegt von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, http://www.usk.de/ ,der sich alle Publisher (Hersteller) solcher PC-Spiele freiwillig anschließen.

Die Art und Weise, wie die Bilder insgesamt miteinander geschnitten und mit Musik unterlegt sind, sind eine Form der Effekt-Hascherei und lassen eine Meinungsbildung für Zuschauer, die sich mit diesem Thema nicht auskennen gar nicht erst zu. Es wird eine vorgefertigte, einseitige Meinung vorgegeben, die auch noch durch falsche Informationen zu belegen versucht wird.

Eine weitere Frage, die sich uns stellt ist der Fakt, dass man einen Anbieter von Sicherheitstechniken eine Aussage über die Gefährdung durch „Killerspiele“ treffen lässt, die in dieser Form wohl eher von einem/r Psychologen/In oder einem/r Medienwissenschaftler/In hätte erläutert werden sollen.

Antwort



Die Redaktion hat als Spielgenre nur die Ego-Shooter genannt, somit kann keine Vermischung von unterschiedlichen Genres stattgefunden haben. Der Begriff Killerspiele bezeichnet genreübergrei­fend Spiele, die die „Jagd und das Töten von Menschen oder menschähnlichen Avataren in be­sonders brutaler Form" zum Inhalt haben.

Es wurde im Text deutlich gemacht, dass im konkreten Beispiel (Hildesheim) „im Internet" gespielt wird, es sich somit um die sogenannte „Mehrspieler-Funktion" (Internet-Variante) handelt, in der sog. Clans gegeneinander antreten können. Auch die von der Redaktion befragten Spieler haben dabei geschildert, dass in dieser Online-Variante Rollen wie „Nazis, Amerikaner oder Russen" ge­spielt werden können. Auch wurde im Kommentartext deutlich gemacht, dass man Zusatzmodifika­tionen (Patches) wie Hakenkreuze oder SS-Runen nur über das Internet downloaden kann. Und zwar illegal! Das heißt, derartige Symbole sind in der deutschen Originalfassung des Herstel­lers nicht enthalten. In der amerikanischen oder britischen Variante hingegen sehr wohl.

Die Hakenkreuz-Modifikation, die gezeigt wurde, wird im Text klar als illegale Internetmodifikation dargestellt. Die im Beitrag gezeigte gehörte nicht direkt zu Call of Duty, betrifft aber ein vergleich­bares Zweite-Weltkriegs-Spiel von Mitgliedern desselben Entwicklerteams. An dieser Stelle ist der Redaktion ein Detailfehler unterlaufen, der am Inhalt allerdings nichts ändert, da - wie Sie selber schreiben - entsprechende Patches auch für Call of Duty verfügbar sind. Diese Modifikationen für Call of Duty und andere Kriegsspiele werden im Internet (legal und illegal) zahlreich angeboten. Sie sind jedem zugänglich und werden auch verwendet. Das ist völlig unstrittig.

In dem Beitrag stand aber weder der Grad der Verbreitung noch die Gruppe der User solcher Modi­fikationen im Mittelpunkt. Es ging allein um die Gefahr, die von solchen Modifikationen und dem Medium Internet ausgeht.
Call of Duty wird vor dem Hintergrund des Zweiten Weltkriegs gespielt. Niemand hat platt behaup­tet, dass User durch dieses Spiel zu Rechtsextremen würden. Im Beitrag sind zu Call of Duty zwei Positionen zu Wort gekommen. Der „Spieler" macht deutlich, dass der politische Hintergrund für ihn keinerlei Bedeutung hat und der Interviewpartner der Internetsicherheitsfirma hat seine Mei­nung zum Ausdruck gebracht, dass durch dieses Spiel der Zweite Weltkrieg verharmlost würde. Ich halte eine Diskussion darüber, die übrigens auch in der Fachpresse geführt wird, für absolut zuläs­sig und angemessen, zumal beide Positionen gehört wurden.

Das renommierte „Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen" (Prof. Pfeiffer) hat im Rah­men einer umfangreichen Studie zu „Killerspielen" Call of Duty 2 komplett nachgespielt und analy­siert. Das Ergebnis u. a.:

„Tatsächlich wird der 2. Weltkrieg dem Spieler hier extrem realistisch dargeboten. Dies ge­schieht jedoch auf eine dermaßen unkritische Weise, das von einer Verharmlosung des Krieges gesprochen werden muss".

Zudem haben die Hildesheimer CoD-Spieler bis vor kurzem im Internet mit einer Reichskriegs­flagge posiert. Dieses Foto haben sie erst auf Anfrage des NDR Hörfunks aus dem Netz genommen. Auch wenn diese Spieler keinen rechtsextremen Hintergrund haben, kann man daran deutlich se­hen, dass CoD zu einem verharmlosenden Umgang mit dem Zweiten Weltkrieg bzw. mit dem Nationalsozialismus führen kann. In den ausgestrahlten Interviewsequenzen ist klar zum Ausdruck gekommen, dass die beiden Spieler CoD als reines Computerspiel verstehen. Zitat:

„Bei uns denkt keiner darüber nach, der könnte jetzt ein Nazi sein oder ein Amerikaner o-der ein Russe, sondern es geht wirklich nur um das reine Kämpfen. Das eine Team gegen das andere Team. Wie beim Fußball, nur ist das halt ein bisschen brutaler - das ist es ja nun mal wirklich auch".

Und weiter:

„Das Faszinierende daran ist, es sieht im Computer mittlerweile schon genauso aus wie in echt, denke ich. Ich hab in echt noch nicht soviel Blut gesehen, aber es ist ein guter Neben­effekt, und das macht das Spiel einfach auch spaßiger".

Mit diesen 0-Tönen wurden durchaus die zentralen Aussagen der Spieler für den Beitrag ausge­wählt.

Dass im Zusammenhang von Call of Duty von „Nazis" die Rede war, entspricht dem Sprachjargon der Hildesheimer CoD-Spieler, wie man an den obigen Interviewsequenzen ablesen kann. Der Inhalt des Spiels ist der Kampf der Alliierten gegen das nationalsozialistische Deutschland und seine Ver­bündeten. In diesem Zusammenhang wird auch in Spielforen und Testberichten immer wieder vom Kampf gegen die Nazis gesprochen. In den Call-of-Duty-Mehrspieler-Varianten kann übrigens auch die von der Redaktion erwähnte Version „Deathmatch" gespielt werden, „möglichst viele Menschen zu töten".

Auch hier möchten wir auf den Prüfbericht des Kriminologischen Instituts Hannover (Prof. Pfeiffer) hinweisen:

„In Call of Duty 2 übernimmt der Spieler die Rolle verschiedener Soldaten in Kampfeinsät­zen vor dem Szenario des 2. Weltkriegs - das Töten von Menschen ist damit zentraler und unumgänglicher Bestandteil des Spiels,.... Gewalt ist zentraler und gleichzeitig elementarer Bestandteil der Spielkonzeption. Der Hass auf den Feind und die Angst um das eigene „vir­tuelle" Leben erschweren den Verzicht auf Gewalt aus der stärkeren Position heraus im­mens. Das eigentliche Ziel, ein Ende des Kriegs, ist im Spiel nicht zu erreichen und wird auch nicht thematisiert. Vermutlich verstärkt dies den Eindruck, dass es wohl noch nahezu unendlich viele Gegner gibt, bevor das Grauen vorbei ist und somit bleibt die Hoffnung, dass man mit jedem toten Gegner dem Ende wenigstens ein kleines Stück näher kommt. ... Mitunter ist der Soldat nicht sofort tot, sondern windet sich vor Schmerzen, kriecht einige Meter oder gibt noch einige Schüsse mit seiner Pistole ab ... Es handelt sich somit um län­gere Todesanimationen, welche der Spieler durch das Töten dieser wehrlosen Sterbenden vorzeitig beenden kann".

Auch das Verständnis der Hildesheimer Spieler, dass CoD eine Art Kampfsport ist, in dem „ein Team gegen das andere Team ... wie beim Fußball" antritt, ist in der Auswahl der Interviewsequenzen durchaus zum Ausdruck gekommen.

In Bezug auf GTA - San Andreas wurde im Text deutlich darauf hingewiesen, dass die offizielle Han­delsvariante diese Szenen nicht enthält, sondern, dass die gezeigte Spielvariante nur illegal über das Internet mit Sex-Szenen erweitert werden kann, z. B. über P2P Netze. Es wurde ein "zurückhal­tender Ausschnitt" aus dieser Variante gezeigt. Dort ist es aber möglich, die Frau komplett zu ent­kleiden, die Kameraperspektive beliebig zu verändern und die Frau bei den sexuellen Handlungen herumzukommandieren. Auf einer "Befriedigungsskala" des Spielers wird dann angezeigt, wann die Sex-Szene beendet ist. Insgesamt denke ich, dass man derartige Spielmöglichkeiten durchaus als extrem frauenfeindlich, möglicherweise auch als Vergewaltigung werten könnte. Die Formulierung im Kommentar "möglichst viele Frauen vergewaltigen", mag in diesem Zusammenhang etwas ver­kürzt gewesen sein.

Die Aussage, dass es im Internet keine Patches/Modifikationen gibt, die unstrittig gewalttätige se­xuelle Handlungen zum Spielinhalt haben, ist nicht zutreffend. Derartige Patches/Modifikationen werden sehr wohl angeboten. Panorama liegt dieses Material vor.

Ich möchte aber auch darauf aufmerksam machen, dass es um die GTA „hot-coffee Mod." auch international eine heftige Diskussion gegeben hat. In den USA beispielsweise haben Frauenrechts-gruppen (SWOP) und das National Institute on Media & Family (NIMF) gegen das Spiel protestiert und zum Boykott aufgerufen. Die Begründung: Das „Killerspiel" sei extrem frauenfeindlich und er­mögliche den Mord von Prostituierten.

Noch eine Bemerkung zu dem Spiel GTA-San Andreas (USK frei ab 16) allgemein: Auch dieses Spiel wurde vom Kriminologischen Institut Niedersachsen nachgespielt und analysiert. Die Tester kom­men hier zu folgendem Ergebnis:

„Im gesamten Spielverlauf wird Gewalt als normale, größtenteils alternativlose Konfliktlö­sungsmöglichkeit dargestellt. Dabei werden Gewalthandlungen deutlich visualisiert, auch schreiende, fliehende Opfer können mit den verschiedensten Waffen getötet werden. (...) In GTA gibt es verschiedenste Waffen. So kann man mit Schlag- und Stichwaffen (z. B. Base­ballschläger, Schaufel, Messer, Samuraischwert oder Kettensägen, aber auch mit Schuss­waffen wie Maschinenpistolen, Schrotflinten und Raketenwerfern sowie Wurfwaffen, wozu auch Granaten, Molotowcocktails und Rucksackbomben zählen, Menschen töten. (...) Das Spiel ist so aufgebaut, dass man auf Gewalt nicht verzichten kann".

Den Vorwurf, die Redaktion hätte in ihrem Beitrag fast ausschließlich auf Szenen zurückgegriffen, die in Deutschland indiziert oder nicht verkäuflich seien, weise ich entschieden zurück. Auch der Vorwurf, es seien ohne Hinweis US-Versionen gezeigt, die ihn Deutschland ohnehin verboten seien, geht fehl. Im Gegenteil, alle verwendeten Szenen (außer zwei illegalen Internet-Modifikationen, die auch als solche gekennzeichnet wurden) stammen aus Spielen, die in Deutschland ganz normal gekauft wurden. Einige Spiele haben eine USK-Altersbeschränkung „frei ab 16 Jahren" oder „frei ab 18 Jahren". Nur ein einziges Spiel ist indiziert, d. h. es darf in Geschäften nicht ausgestellt oder beworben werden, aber kann trotzdem legal an Volljährige verkauft werden. Im Ergebnis hat die Redaktion im Beitrag Spiele zitiert, die potentiell von der politischen Verbotsdebatte betroffen sein könnten.

In der Tat ist der Panorama-Beitrag meinungsfreudig. Über zwei Drittel des Beitrags beschäftigen sich mit der Diskussion um den § 131. Die Redaktion hat dabei die politische Diskussion um ein Verbot von „Killerspielen" abgebildet, die sich auch in der aktuellen Bundesratsinitiative ausdrückt und unterschiedliche Positionen (Schünemann/Beckstein - Zypries) zu Wort kommen lassen. Es ist aber durchaus ein Beitrag, in dem pointiert Meinungen vertreten werden, die ein Verbot von ge­waltverherrlichenden „Killerspielen" als sinnvoll erachten.

Die Ermittler des LKA haben in diesem Zusammenhang (§ 131) fundierte Erfahrungen, da sie sich seit Jahren mit diesem Thema intensiv befassen.
Insgesamt wurde in diesem Beitrag nicht „dramatisiert". Die Redaktion hat bei weitem nicht die brutalsten Spiele/Szenen ausgewählt. Aus dem Spiel „Der Pate" wären beispielsweise noch weit schlimmere Sequenzen möglich gewesen. An dieser Stelle zitiere ich noch einmal das Kriminologi­sche Institut Hannover (Prof. Pfeiffer) aus dem Prüfbericht „Der Pate":

„Eine die Menschenwürde verletzende Form der Gewaltdarstellung ist als erfüllt anzusehen, da im Spiel zahlreiche Gewalthandlungen wie Verbrennungen bei lebendigen Leib, Folter und das Psychische Brechen von Unschuldigen inszeniert werden. Hinzu kommen die bru­talen Exekutionen bereits wehrloser Opfer. Diese Spielelemente überschreiten hinsichtlich ihrer Drastik das „normale Maß" von Gewaltdarstellungen in Computerspielen deutlich. Durch die ausufernde Darstellung von Verletzungen der Opfer, die dabei in der Regel auch um Gnade winseln, ist diesen Gewalthandlungen zudem ein besonderes Verrohungspoten­tial zuzusprechen".

Ziffer 7 – Trennung von Werbung und Redaktion



(Anmerkung Killer-Spiele.Info: Diese Ziffer des Opens external link in new windowPressekodex ist wie folgt formuliert:
"Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.")

In diesem Bericht wird ein Interview mit einem „Experten“ (Herr Bert Weingarten, Vorstand der Firma PAN AMP AG) gezeigt, der angeblich monatelang in der „Szene“ unterwegs war und sich umgesehen hat. Wenn das der Fall ist, so hätte dieser „Experte“ die unter Punkt 2 genannten Punkte wissen und vor allem richtig darstellen müssen.

Im Bericht wird gezeigt, dass Herr Weingarten Mitarbeiter der Hamburger PAN AMP AG (Opens external link in new windowhttp://www.panamp.de/) ist – hier ein kleiner Auszug seines Portfolios:

Hardware- und Software-Firewall-Systeme, Positiv-Filter, Ego-Shooter Filter, Content Filtering - Internet Access Blocking - Internet Filter - Internet Filtering - Internet Filters - Internet Monitor - Internet Monitoring - Internet Monitoring Software - Internet Parental Control - Kopierschutz Systeme - Parental Control - Parental Control Filtering - Parental Control Program - Parental Controls

Somit ist eindeutig ersichtlich, dass ein entsprechendes Verbot nur im Interesse von Herrn Weingarten und seiner Firma liegen kann, was in unseren Augen bereits durch diese Art der Berichterstattung eine Form von Werbung für sein Unternehmen darstellt.

Antwort



Den Vorwurf, Panorama hätte Werbung und Redaktion unzulässig vermischt, weise ich deutlich zurück.

Bert Weingarten im Zusammenhang mit dem "Killerspiel" CoD zu interviewen, halte ich für völlig legitim. Er ist als Fachreferent zu zahlreichen internationalen und nationalen Kongressen zum Thema Internetsicherheit geladen, in Deutschland u. a. beim „Bund deutscher Kriminalbeamter" BdK. Zu den Zuhörern gehörten u. a. Kriminalisten, Innenminister und zahlreiche Journalisten. Zu­dem wird er auch von zahlreichen anderen öffentlich-rechtlichen, wie auch kommerziellen, Sen­dern interviewt, u. a. ZDF oder WDR. Auch zahlreiche Printmedien zitieren Weingarten als IT-Exper-ten (u. a. „Süddeutsche Ztg." vom 11. Januar 2007, „Berliner Ztg." vom 13. Februar 2007 und „die tageszeitung" TAZ vom 25. November 2006 und „Die Welt" vom 14. August 2006). Ich halte in die­sem Zusammenhang den Vorwurf. Weingarten ein unzulässiges „Forum für seine wirtschaftlichen Interessen" geboten zu haben, für absolut nicht gerechtfertigt. Es wurde an keiner Stelle des Bei­trags oder anderer Beiträge über irgendwelche Produkte der Internetsicherheitsfirma berichtet. Auch der Firmenname „Pan Amp" wurde nicht im Kommentartext erwähnt, sondern nur im Insert aufgeführt. In diesem Insert hat die Redaktion bewusst die Formulierung gewählt: „Internetsicher­heitsfirma".

Insgesamt ging es ausschließlich um Weingartens Einschätzung zu CoD, die im Übrigen nicht im Zentrum des Beitrags stand und die inhaltlich auch bislang von niemandem kritisiert wird.

Ziffer 8 – Persönlichkeitsrechte



(Anmerkung Killer-Spiele.Info: Diese Ziffer des Opens external link in new windowPressekodex ist wie folgt formuliert:
"Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.")

Ziffer 9 – Schutz der Ehre



(Anmerkung Killer-Spiele.Info: Diese Ziffer des Opens external link in new windowPressekodex ist wie folgt formuliert:
"Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.")

Durch die bereits genannten Punkte fühlen sich viele Menschen in ihrem Privatleben und ihrer Intimsphäre verletzt, klar ersichtlich in den beiden Foren-Themen von PANORAMA:

Killerspiele im Internet:
http://daserste.ndr.de/de-forum/thread.j...start=0&tstart=

PANORAMA, Antwort zu den Einträgen im Beitrag „Killerspiele im Internet“:
http://daserste.ndr.de/de-forum/thread.j...tart=0&tstart=1

Durch die falsche Darstellung von Computer-Spielern im Allgemeinen fühlen wir uns außerdem, wie viele tausend weitere Menschen (siehe Foren-Einträge), in unserer Ehre verletzt. Wir sind weder Nazis, noch Vergewaltiger, wie es hier offensichtlich und auch unterschwellig dargestellt und von vielen Menschen verstanden wird.

Antwort



Wie etliche E-mails, Anschreiben und Anrufe in der Redaktion belegen, ist das Thema der soge­nannten Killerspiele sehr emotional geladen.
Ich möchte noch einmal betonen, dass die Redaktion Computerspieler weder als Nazis oder Ver­gewaltiger bezeichnet, noch sie als Gruppe ausgegrenzt oder diskriminiert haben. Im Beitrag wurde nicht über die Wirkung sog. Killerspiele diskutiert. Es wurde weder im Beitrag, noch in der Anmo-deration behauptet, dass Spieler zwangsläufig zu „Amokläufern" würden oder auch im realen Leben zu den Waffen greifen. In dem Beitrag geht es nicht darum, wissenschaftlich die Wirkung derartiger Spiele zu diskutieren. Es geht primär um die politische Verbotsdebatte, die sich auch in der aktuel­len Bundesratsinitiative ausdrückt.

Dementsprechend hat die Redaktion auch keine Psychologen oder Medienwissenschaftler in die­sem Beitrag berücksichtigt. Während der Recherche hat die Redkation sehr wohl mit den unter­schiedlichsten Experten über das Problem der „Killerspiele" und die „Verbotsdebatte" gesprochen. (siehe hier auch die Antwort unter Ziffer 1)

Ziffer 11 – Sensationsberichterstattung, Jugendschutz



(Anmerkung Killer-Spiele.Info: Diese Ziffer des Opens external link in new windowPressekodex ist wie folgt formuliert:
"Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid. Die Presse beachtet den Jugendschutz.")

Wie bereits erwähnt, empfinden wir die Art und Weise, wie die Bilder insgesamt miteinander geschnitten und mit Musik unterlegt sind, als eine Form der Effekt-Hascherei, die eine freie Meinungsbildung für Zuschauer, die sich mit diesem Thema nicht auskennen gar nicht erst zu lassen. Es wird eine vorgefertigte, einseitige Meinung vorgegeben, die auch noch durch falsche Informationen versucht wird zu belegen.
Es wird nicht darauf hingewiesen, dass alle gezeigten Spiele „Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG“ haben, also nicht für Personen unter 18 Jahren freigegeben sind, in Deutschland teilweise indiziert und in dieser Form nicht frei erhältlich sind. Allerdings wurde dieser Beitrag zu einer Uhrzeit gesendet, zu der auch Unterachtzehnjährige definitiv vor dem Fernseher sitzen. Der Beitrag ist jeder Benutzergruppe ohne Anmeldung und Altersverifizierung im Internet frei zugänglich und erhältlich. Somit hat PANORAMA selbst einen Verstoß gegen das derzeit gültige Gesetz zum Jugendschutz und zum Thema Gewaltdarstellung begangen.

Antwort



Da die Redaktion einen Beitrag über die „Verbotsdebatte über Killerspiele" gemacht hat, mussten natürlich auch Szenen gezeigt werden, die einen gewissen Grad an „Brutalität" zum Inhalt haben. Ich möchte in diesem Zusammenhang allerdings sehr deutlich machen, dass bei weitem nicht die brutalsten Spiele/Szenen ausgewählt wurden. Die Redaktion hat die Auswahl, auch unter dem Ge­sichtspunk des Jugendschutzes, sorgfältig abgewogen.
Im Übrigen möchte ich auf die „Prüfordnung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle" USK §7 hinweisen. Die USK begründet demnach die Altersbeschränkung nicht allein mit der optischen Dar­stellung von Killerspielen (Computeranimationen, die als solche auch erkennbar ist/keine realen Bilder), sondern auch mit der Tatsache, dass die User selber aktiv das Spiel gestalten können, bei­spielsweise in der Rolle eines „Auftragskillers".
Die Ausstrahlung der kurzen, abgefilmten Szenen nach 22:00 Uhr halte ich nach gründlicher Abwä­gung deshalb für vertretbar.

Ziffer 12 – Diskriminierungen



(Anmerkung Killer-Spiele.Info: Diese Ziffer des Opens external link in new windowPressekodex ist wie folgt formuliert:
"Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.")

Aufgrund der Masse an Menschen, die dem Hobby „Computer-Spielen“ nachgeht und aufgrund der Anzahl an Menschen, die sich gemeinsam die Zeit mit dem gemeinsamen Spielen auf Online-Servern und dem Kontakt in Foren, so wie auch im realen Leben vertreibt, fühlen wir uns zu einer sehr großen sozialen Gruppe von Menschen zugehörig, die in diesem Bericht der PANORAMA-Reporter in ein schlechtes Licht gerückt, vollkommen falsch dargestellt und diskriminiert wird.

Antwort



Die Redaktion weist den Vorwurf, die Gruppe der „Computerspieler" diskriminiert zu haben, deut­lich zurück. Der Beitrag diskutiert nicht Computerspiele allgemein, sondern ausschließlich soge-nannte „Killerspiele". Diese thematische Verengung des Themas halte ich auch angesichts der ak­tuellen politischen Verbotsdebatte für absolut zulässig. Diesem Thema entsprechend waren auch die Beispielszenen ausgewählt.

Ich hoffe, damit auf die wichtigsten Fragen/Kritikpunkte eingegangen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Jobst Plog

Schlussbemerkung



Zum Abschluss möchten wir noch darauf hinweisen, dass PANORAMA gegen die ARD-eigenen Leitlinien verstoßen hat:

http://www.daserste.de/service/leitlinien/

Auszüge aus den ARD-Leitlinien:

Auszug aus dem Vorwort:

„ [...] Das Gemeinschaftsprogramm der ARD, Das Erste, sowie die weiteren Gemeinschaftsangebote – PHOENIX, Arte, 3sat, die digitalen Kanäle oder unser Onlineservice – garantieren eine solche seriöse und kompetente Berichterstattung zu allen relevanten Themen der Zeit. [...]“

Auszug aus der Präambel:

„[...] Die Erfüllung ihres Programmauftrags verbindet die ARD mit einem auf Werten wie Menschenwürde, Toleranz und Minderheitenschutz gründenden Qualitätsanspruch. Besonders in den Kernbereichen Information, Bildung, Beratung und Kultur zählen journalistische Kriterien wie unabhängige Recherche, sorgfältige Auswahl, sachkundige Aufbereitung, objektive Darstellung und anschauliche Vermittlung zu den wesentlichen Erkennungsmerkmalen. [...]“

Auszug aus dem Punkt Hintergrund und Analyse:

„[...] Kritischer, investigativer Journalismus hat einen festen und regelmäßigen Platz im Hauptabendprogramm des Ersten. In Magazinen, Dokumentationen, Reportagen und Features wird die ARD 2007/08 sorgfältig recherchierte Beiträge zum politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und Umwelt-Geschehen zeigen. Die sechs politischen Magazine „Fakt“, „Report München“, „Report Mainz“, „PANORAMA“, „Monitor“ und „Kontraste“ sowie der „Bericht aus Berlin“ und der „Presseclub“ werden auch in den kommenden Jahren für differenzierte und sachkundige Hintergrundinformation und einen vorurteilsfreien und streitfreudigen Meinungsaustausch sorgen. [...]“

Wir bitten Sie hiermit, den Bericht und die Vorgehensweise der PANORAMA-Reporter und –Redaktion und unsere Aufzählungen zu prüfen und entsprechende Maßnahmen im Hinblick auf den § 12 des NDR Staatsvertrages (Gegendarstellung) einzuleiten und unsere Beschwerde in der nächsten Sitzung des Programmausschusses zu behandeln. Laut NDR Staatsvertrag, §8, Absatz 2 haben Berichterstattungen und Informationssendungen den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Das bedeutet also, dass der Pressekodex auch von der Berichterstattung im öffentlich rechtlichen Fernsehprogramm eingehalten werden muss.

Diese Beschwerde ist keine Beschwerde einer Einzelperson, sondern erfolgt im Einvernehmen und im Interesse der betroffenen Besucher der Seiten

 

Opens external link in new windowwww.cod-infobase.de

Opens external link in new windowwww.opferlamm-clan.de

Opens external link in new windowwww.zeigteuch.de

Opens external link in new windowwww.gamer-sind-keine-verbrecher.de

Opens external link in new windowESports Gaming Network

und vieler ihrer zugehörigen Partner- und Freundesseiten.

Für Ihre Zeit und Mühe danken wir Ihnen im voraus und hoffen auf Ihre baldige Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen



i. A. Unterschrift