Das Thema Gewaltdarstellung in Spielen ist so umfangreich, daß eine angemessene Behandlung, unter Nennung aller relevanten Studien und Lehrmeinungen, den Rahmen dieser Webseite bei weitem sprengen würde. Ebenso fehlt uns die wissenschaftliche Kompetenz, das Thema "Wirkung von Gewaltdarstellung" selbst zu behandeln.
Unabhängig von rechtlichen Fragen (was ist erlaubt/verboten) ist in der Diskussion um "Killerspiele" meist auch die Frage offen, was ist unerwünscht, was stört jemanden.
Wir sind uns jedoch sicher, daß die Frage "Wieviel Gewaltdarstellung in Computerspielen ist akzeptabel?" für verschiedene Personen verschiedene Antworten hat.
Wir wollen deswegen verdeutlichen, wie schwer eine Abgrenzung von "akzeptabler" zu "nicht akzeptabler" Gewaltdarstellung in Spielen ist. Deswegen an dieser Stelle einige Fragen als Denkanstoß:
Was zählt als "Gewaltdarstellung" in Spielen, wo ist die Grenze des Akzeptablen?
Und wenn es um ein Verbot von Gewaltdarstellungen geht, für wen soll es gelten?
Bei vielen Erwähnungen des Wortes "Killerspiele" kann man hineininterpretieren, daß sie sich nicht auf Gewaltdarstellungen an sich, sondern auf Gewaltverherrlichung beziehen.
Folgende Zitate von Politikern lassen Schlüsse darauf zu, was sie persönlich unter verbotswürdigen "Killerspielen" verstehen:
Stoiber (in Spiegel Online):"Es müssen solche Spiele verboten werden, in denen Mord und Totschlag propagiert und dazu angeleitet wird"
Schünemann (auf Stern.de) - zum Unterschied zwischen James Bond-Filmen und "Killerspielen": "Offenbar haben Sie sich noch kein "Killerspiel" angeschaut, sonst würden Sie nicht eine solch naive Gleichstellung mit einem James Bond herstellen. Das ist eine ganz andere Qualität. Bei den "Killerspielen" geht es darum, dass die Spieler selbst zum Töten animiert werden. Sie müssen auf einen Knopf drücken. Dadurch wird etwa ein Arm mit einer Kettensäge abgetrennt. Diese Handlung wird zudem positiv bewertet, wenn man sein Opfer zuvor quält. Fürs Arm-Abtrennen gibt es 100 Punkte, fürs Kopf-Abtrennen 1000 Punkte. Das ist pervers und gehört sofort verboten."
Beckstein (auf pcwelt.de):"Das virtuelle Abschlachten von Menschen in möglichst grausamer Art und Weise ist von der Meinungsfreiheit des Grundgesetzes nicht gedeckt."
Schünemann (auf Stern.de) - Auf die Frage, wo die Grenze zwischen einem "Killerspiel" und der akzeptablen Darstellung von Gewalt verläuft: "Dort, wo es darum geht, dass man Menschen in brutalster Form quält und tötet."
Beckstein (auf zuender.zeit.de): "Ich habe mir von meinen Mitarbeitern Spiele zeigen lassen, bei denen Menschen geschlachtet werden wie Tiere. Bei denen man mit Handgranaten auf Leute wirft und dann beobachten kann, wie diese Menschen in scheußlichster Weise verletzt werden. Dass solche Killerspiele die Hemmschwelle gegen Gewalt herabsetzen, ist für mich eindeutig, auch wenn wissenschaftliche Belege hierfür noch umstritten sind."
Demnach wären also nicht alle Kampfspiele, in denen Gegner virtuell beschossen werden, automatisch "Killerspiele" mit "grausamer oder die Menschenwürde verletzender Gewalttätigkeit gegen Menschen".
Andererseits fordert z.B. die Fachkonferenz "Handeln gegen Jugendgewalt" ein "Verbot von Killerspielen als Signal, dass die Gesellschaft virtuelles Töten nicht toleriert". Daraus könnte man ableiten, daß für diese Fachkonferenz jedes Spiel, in dem der Spieler gegen virtuelle Gegner kämpft, ein verbotswürdiges Killerspiel ist.